Anfrage
Wirksamkeit der Zweckentfremdungssatzung
Seit dem 11. Juli 2025 gilt die Zweckentfremdungssatzung in Hannover.
Es werden weiterhin einige Häuser, Wohnungen und Zimmer im Stadtbezirk Döhren-Wülfel auf einschlägigen Plattformen zur kurzzeitigen Nutzung angeboten. Außerdem lassen sich immer noch an vielen Häusern im Stadtbezirk Schlüsseltresore finden, die nach wie vor auf eine Kurzzeitvermietung schließen lassen.
Daher frage ich die Verwaltung
- Wie viele Anträge zur Zweckentfremdung für Objekte im Stadtbezirk und in ganz Hannover sind bereits bei der Stadt Hannover eingegangen und wurden genehmigt. Wie viele Genehmigungen wurden entsprechend §6 ZwEWS durch die Leistung einer einmaligen oder fortlaufenden Ausgleichszahlung erteilt?
- Werden bereits Anbieter von Wohnraum im Stadtbezirk oder ganz Hannover auf den einschlägigen Vermittlungsportalen kontaktiert und die Einhaltung der ZwEWS angemahnt und ggf. Ordnungswidrigkeits-verfahren eingeleitet, wenn ja wie viele?
- Sind bereits aus der Bevölkerung Anzeigen wegen möglicher Verstöße gegen die ZwEWS im Stadtbezirk oder ganz Hannover eingegangen und wurden deswegen Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, wenn ja wie viele?
Antwort
Die Antwort der Stadt soll am 09.10.2025 in der Stadtbezirksratssitzung erfolgen.